Dauer und Kosten
Grundsätzlich sollte nach ein bis drei Behandlungen ein spürbarer Behandlungserfolg erkennbar sein. Bei langjährigen Beschwerden oder chronischen Erkrankungen sind oft mehr Behandlungen nötig, um eine Verminderung der Beschwerden zu erzielen.
Behandlungskosten:Die Kosten für eine Behandlung variieren je nach Alter des Patienten: Bis zum Ende des 16. Lebensjahres beträgt das Honorar 60 Euro. Ab dem 17.Lebensjahr beträgt das Honorar 75 Euro. Behandlungsdauer:
Eine Behandlung hat eine Dauer von ca. 50 bis zu 75 Minuten, je nach Aufwand. Für die erste Behandlung sollten Sie aufgrund der ausführlichen Anamnese ca. 75 Minuten einplanen. Das Honorar ist am Ende jeder Behandlung bar zu bezahlen.
Krankenkassen:Derzeit werden die Kosten für eine osteopathische Behandlung nur von privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkrankenversicherungen übernommen. Dabei richtet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)/Höchstsatz. Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen vorab die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten im Rahmen der (von mir hier berücksichtigten) Mindestsätze der Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Auch hier empfehle ich vorab eine Klärung. |
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